Verhalten bei einer Kontrolle

Verhalten als Subunternehmer

Sie arbeiten nicht direkt bei Paffen sondern bei einem Partnerunternehmen?

Richtiges Verhalten bei Kontrollen durch Zoll oder Ordnungsbehörden

Paffen Wach- und Sicherheitsdienst GmbH

 

Grundsätzliche Verhaltensregeln

Bewahren Sie in jeder Situation Ruhe. Treten Sie stets freundlich, sachlich und respektvoll auf. Diskussionen oder emotionale Reaktionen sind unbedingt zu vermeiden. Der Dienstausweis der Paffen Wach- und Sicherheitsdienst GmbH ist jederzeit bereitzuhalten und unaufgefordert vorzuzeigen. Zusätzlich ist auch der Personalausweis ohne Aufforderung vorzulegen. Fragen der Behörden sind knapp, wahrheitsgemäß und ausschließlich auf Nachfrage zu beantworten.

Kommunikation

Der Grundsatz lautet: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Geben Sie keine freiwilligen Zusatzinformationen preis, die nicht konkret erfragt werden. Antworten müssen präzise und eindeutig formuliert sein. Wenn Sie sich unsicher sind, stellen Sie niemals Vermutungen als Tatsachen dar.

Angaben zur Beschäftigung

Alle unmittelbar bei der Paffen Wach- und Sicherheitsdienst GmbH angestellten Mitarbeiter sind ordnungsgemäß gemeldet. Es besteht daher kein Grund zur Panik. Angaben zum Eintrittsdatum oder zur Beschäftigungsdauer sind nur dann zu machen, wenn Sie sich absolut sicher sind. Besteht Unsicherheit, ist klarzustellen: „Ich bin mir nicht sicher, ich glaube, es war im [Monat/Jahr].“ Niemals dürfen feste Zeitangaben gemacht werden, wenn Unsicherheit besteht. Falsche Details werden regelmäßig gegen den Mitarbeiter und das Unternehmen ausgelegt. Personen, die nicht direkt bei der Paffen Wach- und Sicherheitsdienst GmbH angestellt sind, sondern beispielsweise als Subunternehmer oder Mitarbeiter von Partnerfirmen tätig sind, dürfen nicht angeben, für die Paffen Wach- und Sicherheitsdienst GmbH beschäftigt zu sein. Unrichtige Aussagen führen zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen und können als Verstoß gegen geltendes Recht gewertet werden.

Angaben zum Gehalt

Die Paffen Wach- und Sicherheitsdienst GmbH zahlt Ihnen zu jeder Zeit den tariflich vorgeschriebenen Mindestlohn. Dazu gibt es keinerlei Abweichungen. Es ist deshalb wichtig, bei Nachfragen stets anzugeben, dass Sie nach Tarif vergütet werden. Treffen Sie keine Schätzungen über Ihr Einkommen. Grundlage Ihrer Aussage ist ausschließlich die letzte Lohnabrechnung. Wenn möglich, zeigen Sie dies direkt vor Ort anhand Ihrer digitalen Lohnabrechnung aus dem Vormonat. Ungefähre Angaben oder Schätzungen sind unbedingt zu vermeiden, da diese im Nachgang sowohl dem Mitarbeiter als auch dem Unternehmen zum Nachteil ausgelegt werden können.

Unterstützung von Kollegen

Kollegen, die im Einsatz tätig sind, jedoch nicht direkt bei Paffen angestellt, dürfen keine falschen Angaben machen. Helfen Sie diesen Kollegen aktiv dabei, ihre Beschäftigung korrekt zu benennen und Missverständnisse zu vermeiden.

Verhalten bei Unsicherheit

Im Zweifel machen Sie keine Angaben. Unklare oder unsichere Aussagen können im Nachgang gegen den Mitarbeiter und das Unternehmen verwendet werden. Bei Zweifeln oder Rückfragen verweigern Sie bitte die Aussage und verweisen auf die Objekt- oder Einsatzleitung.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Ruhe bewahren. Dienstausweis und Personalausweis unaufgefordert vorzeigen.
  • Knapp und wahrheitsgemäß antworten, ohne zusätzliche Informationen zu geben.
  • Beschäftigungsdetails nur dann angeben, wenn Sie absolut sicher sind.
  • Keine falschen Angaben von Subunternehmern oder Kollegen zulassen.
  • Im Zweifel keine Angaben machen, sondern auf die Einsatzleitung verweisen.

Hinweis:

Keine Rechtsberatung.