Hinweis: Mitarbeiter vom Subunternehmen

Richtiges Verhalten bei Kontrollen durch Zoll oder Ordnungsbehörden

Externe: Mitarbeiter von Subunternehmen

 

Grundsätzliche Verhaltensregeln

Bewahren Sie in jeder Situation Ruhe. Treten Sie stets freundlich, sachlich und respektvoll auf. Diskussionen oder emotionale Reaktionen sind unbedingt zu vermeiden. Halten Sie den Dienstausweis Ihres eigenen Bewachungsunternehmens jederzeit bereit und zeigen Sie diesen unaufgefordert vor. Zusätzlich ist auch Ihr Personalausweis vorzulegen. Fragen der Behörden sind knapp, wahrheitsgemäß und ausschließlich auf Nachfrage zu beantworten.

Kommunikation

Der Grundsatz lautet: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Geben Sie keine freiwilligen Zusatzinformationen preis, die nicht konkret erfragt werden. Antworten müssen präzise und eindeutig formuliert sein. Wenn Sie sich unsicher sind, stellen Sie niemals Vermutungen als Tatsachen dar.

Angaben zur Beschäftigung

Sie sind nicht bei der Paffen Wach- und Sicherheitsdienst GmbH angestellt, sondern bei dem Unternehmen, mit dem Sie einen Arbeitsvertrag haben. Bitte benennen Sie bei Kontrollen daher immer ausdrücklich Ihren tatsächlichen Arbeitgeber mit Firmennamen. Geben Sie auf keinen Fall an, bei der Paffen Wach- und Sicherheitsdienst GmbH beschäftigt zu sein. Andernfalls entsteht für die Behörde der Eindruck, dass Sie nicht ordnungsgemäß gemeldet sind. Dies führt zu einem formalen Ermittlungsverfahren gegen Paffen, das mit erheblichem Aufwand, Kosten und rechtlichen Schritten verbunden ist – obwohl Sie tatsächlich korrekt über Ihr eigenes Bewachungsunternehmen eingesetzt sind. Die ordnungsgemäße Beschäftigung lässt sich später zwar anhand der Rechnungsstellung des Subunternehmens zweifelsfrei belegen, jedoch bedeutet ein falscher erster Eindruck unnötige Verfahren, Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

Angaben zum Gehalt

Fragen zu Ihrem Gehalt oder Lohn beziehen sich ausschließlich auf Ihr Vertragsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber, also dem Subunternehmen, bei dem Sie angestellt sind. Bitte geben Sie keine Schätzungen ab. Grundlage Ihrer Aussage ist ausschließlich Ihre letzte Lohnabrechnung. Wenn möglich, legen Sie diese in digitaler Form aus dem Vormonat vor. Ungefähre Angaben oder falsche Informationen können im Nachgang sowohl Ihnen persönlich als auch Ihrem Arbeitgeber und dem Auftraggeber (Paffen Wach- und Sicherheitsdienst GmbH) zum Nachteil ausgelegt werden.

Verhalten bei Unsicherheit

Im Zweifel machen Sie keine Angaben. Unklare oder unsichere Aussagen können im Nachgang gegen den Mitarbeiter und das Unternehmen verwendet werden. Bei Zweifeln oder Rückfragen verweigern Sie bitte die Aussage und verweisen auf die Objekt- oder Einsatzleitung.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Ruhe bewahren. Dienstausweis und Personalausweis unaufgefordert vorzeigen.
  • Dienstausweis des eigenen Arbeitgebers sowie Personalausweis unaufgefordert vorzeigen.
  • Knapp und wahrheitsgemäß antworten, ohne zusätzliche Informationen preiszugeben
  • Arbeitgeber immer namentlich benennen – niemals angeben, bei der Paffen Wach- und Sicherheitsdienst GmbH beschäftigt zu sein.
  • Angaben zu Gehalt oder Beschäftigung ausschließlich anhand gesicherter Fakten machen, möglichst unter Vorlage der letzten Lohnabrechnung.
  • Bei Unsicherheit keine Aussagen tätigen, sondern auf die Einsatzleitung verweisen.

Hinweis:

Diese Anweisung dient ausschließlich der internen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.